RS0080268 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Für die Anwendung der Vorschrift des § 10 VersVG ist es bedeutungslos, ob dem Versicherer der tatsächliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Absendung der Ablehnungserklärung bekannt ist.
…und das daher – mangels (früheren) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Parteien im Inland – gemäß § 114a Abs 1 JN iVm § 76 Abs 1 JN für das Aufteilungsverfahren zuständig sei. [3] Das Bezirksgericht Steyr stellte diesen Beschluss (entgegen § 44 Abs 2 JN) nicht…