RS0080247 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 10 VersVG gilt für alle im Versicherungsvertrag anzuwendenden, die Vertragspflicht betreffenden Willenserklärungen und für die diesen gleichzuhaltenden Erklärungen.
…und das daher – mangels (früheren) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Parteien im Inland – gemäß § 114a Abs 1 JN iVm § 76 Abs 1 JN für das Aufteilungsverfahren zuständig sei. [3] Das Bezirksgericht Steyr stellte diesen Beschluss (entgegen § 44 Abs 2 JN) nicht…