RS0016808 – OGH Rechtssatz
Sittenwidrigkeit der Ablehnung nach § 12 VersVG kommt dann in Betracht, wenn Versicherer und VersN in der Absicht zusammenwirken, einen Dritten (Gläubiger des VersN) zu schädigen.
…und das daher – mangels (früheren) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Parteien im Inland – gemäß § 114a Abs 1 JN iVm § 76 Abs 1 JN für das Aufteilungsverfahren zuständig sei. [3] Das Bezirksgericht Steyr stellte diesen Beschluss (entgegen § 44 Abs 2 JN) nicht…
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