JudikaturOGH

RS0035937 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2023

Vertritt ein Anwalt zwei Parteien, von denen die eine obsiegt und die andere unterliegt, ist davon auszugehen, daß die Parteien den Rechtsanwalt nach Kopfteilen bezahlen und daß sie daher nach außen nur den jeweils entfallenden Kopfteil der gemeinsamen Gesamtkosten zu bezahlen oder zu fordern haben.

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