JudikaturOGH

RS0084547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1977

Der Tatbestand des § 114 ASVG erfordert neben dem "Einbehalten" als weiteres Tatbestandsmerkmal, daß der Dienstgeber die Zahlung zum Fälligkeitstermin vorsätzlich vorenthält.

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