Eine gegen den Ausspruch über die Schuld ausgeführte Berufung wird (arg e contr § 283 Abs 1 StPO) gemäß §§ 294 Abs 4, 296 Abs 2 StPO bereits in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen.
… 294 Abs 4 StPO), weil eine solche im schöffengerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen ist (§ 283 Abs 1 StPO; vgl RIS Justiz RS0099894). [12] Daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die (verbleibenden) Berufungen und die Beschwerde (§§ 285i, 498 Abs 3 StPO…
…Ausspruch über die Schuld angemeldete Berufung des Privatbeteiligten (ON 96 ) war (arg e contrario aus § 283 Abs 1 StPO) zurückzuweisen (RIS Justiz RS0099894 [T1]). [19] Der Kostenausspruch beruht auf § 390a Abs 1 zweiter Satz StPO.…
…den Ausspruch über die Schuld gemäß §§ 294 Abs 4, 296 Abs 2 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen war (RIS Justiz RS0099894). Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO.…
…1 StPO) Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld (§ 296 Abs 2 iVm § 294 Abs 4 StPO; RIS Justiz RS0099894). [10] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde überzeugte sich der Oberste Gerichtshof ebenfalls in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur, dass das Urteil einen nicht geltend gemachten…
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