1Ob226/22z—OGH Entscheidung
27. Januar 2023
…Die Feststellung, ob eine bestimmte Absicht desjenigen vorhanden war, der eine Willenserklärung abgegeben hat, ist eine Tatfrage, die im Revisionsverfahren nicht mehr überprüft werden kann (RS0043460 ). Indem der Beklagte die Feststellung des Erstgerichts zur Parteienabsicht ignoriert, geht er letztlich auch in dritter Instanz nicht vom festgestellten Sachverhalt aus (RS0043603), sodass er…