1R162/07d—LG Klagenfurt Entscheidung
04. Juni 2007
…über die Zustellungen und das Zustellgesetz anzuwenden (§ 24 Abs 1 AußStrG). Damit ist im Verfahren außer Streitsachen § 8 ZustG ebenfalls anzuwenden [RIS-Justiz RS0006019; Gitschthaler in Rechberger ZPO³ § 87 (§ 8 ZustG) Rz 5]. Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige…