JudikaturOGH

RS0081723 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2000

Gemäß § 4 Abs 4 VBG 1948 ist auch die einmalige Verlängerung für die Dauer einer von vorneherein bestimmten zeitlich begrenzten Arbeit zulässig, sofern die betreffende Arbeit nicht mehr als drei Monate in Anspruch nimmt.

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