JudikaturOGH

RS0057392 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2018

Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.

Rückverweise