Der Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht verwirkt werden. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhaltes des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden