5Ob144/18i—OGH Entscheidung
03. Oktober 2018
…ch für gerichtliche Vergleiche, dass sich deren Inhalt in erster Linie nach der Absicht der Parteien darüber, was sie tatsächlich gewollt haben, bestimmt (RIS Justiz RS0023319). Derjenige, der sich auf eine vom Vergleichswortlaut abweichende Vereinbarung beruft, muss dabei die entsprechenden Umstände behaupten und beweisen (vgl RIS-Justiz RS0108201 zur Vertragsauslegung allgemein…