RS0100229 – OGH Rechtssatz
Verweigert der OGH die WE gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, weist er zugleich auch die gemeinsam mit dem Antrag auf WE angemeldete (und zugleich auch ausgeführte) Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zurück (siehe auch SSt 35/47).