Das "Beitragen" im Sinne des § 12 StGB umfasst auch die psychische Unterstützung ("intellektuelle Beihilfe"), wobei es nicht entscheidend ist, ob und inwieweit dann davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird.
…Unterstützung gewährte und damit einen kausalen Tatbeitrag zu dessen strafbarer Handlung leistete (§ 12 dritter Fall StGB; vgl RIS-Justiz RS0090497 [insbes T5] und RS0089799). [7] Schon dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen erforderte die Aufhebung des Urteils wie aus dem Tenor ersichtlich bereits bei der nichtöffentlichen Beratung (§ 285e StPO…
…Die Rechtsrüge legt somit nicht dar, weshalb es bei dem im konkreten Fall konstatierten Sachverhalt an der Kausalität der psychischen Beihilfe fehlen sollte (RIS Justiz RS0089799 [insbesondere T6, T8]). Das weitere Vorbringen der Rechtsrüge, es wäre zu keiner Bestärkung des bereits vorhandenen Willens des Emanuel S***** gekommen, es wäre auch kein…
…US 7 und US 9 f, woraus sich zumindest ein wechselseitiges Bestärken im Tatentschluss ergibt (14 Os 122/92, SSt 61/115; RIS-Justiz RS0090488, RS0089799, RS0089893; zur grundsätzlichen prozessualen Gleichwertigkeit der Beteiligungsformen Fabrizy, StGB9 § 12 Rz 119; RIS-Justiz RS0087019 [ab T2]). Die Begründung der Tatrichter hiefür (US 9…
…5 Rz 11, 18 und E 6 Rz 35 f; zum Ganzen SSt 2007/99, RIS-Justiz RS0090508, RS0089832, RS0089562, RS0089799). Weil schon dieser Rechtsfehler zur Aufhebung des Urteils bereits bei der nichtöffentlichen Beratung und zur Verweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das…
…der unmittelbare Täter nach der Tat telefonisch bei ihnen melden würde (US 11). Darin ist aber zumindest eine psychische Unterstützung zu erblicken (RIS Justiz RS0089799, insbesondere [T6, T8]). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Tolga Y*****: Der Angeklagte beruft sich nominell auf Z 4, 5 vierter Fall, 9 lit a und…
…wobei sie ihm schließlich die Entscheidung dazu überließ, jedoch beschloss, ihn auf die angeführte Weise zu unterstützen (US 4 f; vgl RIS Justiz RS0089799 [T6]; RS0090508, RS0089832, RS0089562, RS0089238). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d StPO), woraus sich die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur…
…gegeben angenommen und demgemäß nicht prozessordnungsgemäß dargelegt, dass die Taten auch ohne den Beitrag in der konkreten Form verwirklicht worden wären (RIS-Justiz RS0089832 [T9]; RS0089799; RS0089562; RS0089238). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur…
…Fall StGB) des * G* wiederum fehlen Feststellungen zu einer kausalen und von entsprechendem Vorsatz getragenen (physischen oder psychischen) Unterstützung durch ihn (vgl RIS-Justiz RS0090497, RS0089799, RS0090508 [T3, T4], RS0099235; Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 89 f). Für einen Beitrag durch Unterlassen (§ 2…
…WK 2 StGB § 12 Rz 87 ff; Leukauf/Steininger Komm 3 § 12 RN 44 f; RIS Justiz RS0089799). Weil im zweiten Rechtsgang bei beiden Angeklagten (etwa im Fall der Nichtannahme von Qualifikationen) die Möglichkeit einer Diversion nach dem 11. Hauptstück der StPO…
…Annahme von Beitragstäterschaft hinwieder Feststellungen zu einer kausalen und von entsprechendem Vorsatz getragenen (physischen oder psychischen) Unterstützung des unmittelbaren Täters voraus (RIS Justiz RS0090497 [T5], RS0089799, RS0090508 [T3, T4], RS0099235; Fabrizy in WK² StGB § 12 Rz 89 f; vgl dagegen zum Schuldspruch des Angeklagten Kh* zu…
…Umso mehr hätte es daher einer Konstatierung zur ursächlichen Beziehung zwischen Beitrag und Tat in ihrer individuellen Erscheinungsform bedurft (vgl RIS-Justiz RS0090508, RS0089832, RS0089562, RS0089799). Ein ebensolcher Rechtsfehler mangels Feststellungen unterlief dem Jugendschöffengericht - wie die Generalprokuratur in ihrer Stellungnahme zutreffend aufzeigt - überdies beim Schuldspruch 5, weil auch hier die Tatrichter…
…Fall StGB) der Angeklagten wiederum fehlen Feststellungen zu einer kausalen und von entsprechendem Vorsatz getragenen (physischen oder psychischen) Unterstützung durch sie (vgl. RIS-Justiz RS0090497, RS0089799, RS0090508 [T3, T4], RS0099235; Fabrizy aaO Rz 89 f). Für einen Beitrag durch Unterlassen (§ 2 StGB – vgl. Lehmkuhl in WK 2 §…
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