Auch für den Deliktsfall des § 134 Abs 2 StGB ist Bereicherungsabsicht erforderlich.
Rückverweise
…aber auch keine Anschlussunterschlagung im Sinne des § 134 Abs 2 StGB vor. Erfordert doch auch dieser Tatbestand das Vorliegen eines Bereicherungsvorsatzes (vgl RIS-Justiz RS0094820 = EvBl 1976/244 = EvBl 1976/250; EvBl 1982/90 ua). Schließlich scheitert auch die Argumentation des Vorliegens einer dauernden Sachentziehung daran, dass der Vorsatz der…