RS0020109 – OGH Rechtssatz
Übernimmt der Verkäufer die vertragliche Nebenpflicht eine Waschmaschine anzuschließen, so kann der Käufer damit rechnen, daß der Verkäufer die Geschirrwaschmaschine durch einen entsprechend geschulten Fachmann anschließen lassen werde, sodaß er damit auch alle objektiv erforderliche Maßnahmen zwecks Befreiung von der Haftung nach § 1318 ABGB getroffen hat.