Der Erwerber muß jene Tatsachen kennen, die ihm die Ausübung seines Kündigungsrechtes ermöglichen, daher auch das Versicherungsverhältnis selbst.
Rückverweise
…Schadenersatz an. § 12 Abs 1 VersVG enthält bereits seit seiner Einführung eine die Verjährung von Versicherungsansprüchen regelnde Sonderbestimmung (RIS-Justiz RS008075). § 12 Abs 1 VersVG in seiner derzeit geltenden Fassung (entspricht der Fassung BGBl 1994/509) ist gemäß § 191b…