JudikaturOGH

RS0014563 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1976

Eine verfrühte Kündigung kann durch den Erwerber bestätigt werden, doch setzt eine solche Bestätigung eine zumindest konkludente Wiederholung der Kündigung durch den Erwerber innerhalb der Frist des § 70 Abs 2 VersVG voraus.

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