JudikaturOGH

RS0089978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. August 1981

Absolute Unmöglichkeit des Subjektes kommt nur bei Sonderdelikten in Betracht und ist dann gegeben, wenn der Handelnde irrig vermeint, daß entweder es selbst oder (im Falle des § 14 Abs 1 StGB ein anderer Beteiligter jene persönlichen Eigenschaften oder Verhältnisse aufweist, die das Delikt beim Handelnden voraussetzt.

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