JudikaturOGH

RS0001997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 1976

Die 14-tägige Frist des § 397 Abs 2 EO gilt für den Widerspruch, nicht aber für den Rekurs gegen die über den Widerspruch ergangene Entscheidung erster und zweiter Instanz.I

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