JudikaturOGH

RS0034639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1997

§ 1494 ABGB ist nicht eine die Ablaufshemmung im allgemeinen regelnde Vorschrift, sondern eine Spezialnorm, die die Hemmung der Verjährung für die in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Fälle im besonderen regelt.

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