Der Ersatzhypothekaranspruch gem § 222 Abs 4 EO ist auch auf den Fall der Zwangsversteigerung nur einzelner Liegenschaftsanteile anwendbar (Spruch 186).
Rückverweise
…befriedigten Simultanpfandgläubigers einzuverleiben. Auch im – hier vorliegenden – Fall der Zwangsversteigerung einzelner Anteile einer einheitlich belasteten Liegenschaft ist nach § 222 EO vorzugehen (vgl RS0003565). [15] 2. Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Einräumung einer Ersatzhypothek iSd § 222 Abs 4 EO ist der Umstand, dass ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung…