Fehlt es an der gem § 79 EO erforderlichen Verbürgung der Gegenseitigkeit, so rechtfertigt sebst der etwaige Nachweis, daß österrische Exekutionstitel in anderen Staat vollstreckt werden, nicht eine Exekutionsbewilligung im Inland.
… 18). Fehlt es daran, so führt selbst der etwaige Nachweis, dass österreichische Exekutionstitel in dem anderen Staat vollstreckt werden, nicht zur Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung (RS0002322; 3 Ob 12/76 = SZ 49/29; Garber in Angst/Oberhammer , EO³ § 79 Rz 19; Burgstaller/Höllwerth in…
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