Erbauseinandersetzung: Eigentumsrecht am Wohnungsinhalt nach dem Tod des Erblassers—OGH Entscheidung
2Ob111/24y25. Juli 2024
… 1 und 2 ABGB) nach dem wahren Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Verfügung (RS0012370 [T3]; vgl RS0012238 [T1, T2, T8]; vgl RS0012342; vgl RS0012598), der in ihrem Wortlaut zumindest angedeutet sein muss (vgl zur „Andeutungstheorie“: RS0012372). Die Auslegung muss in der letztwilligen Verfügung irgendeinen, wenn auch noch…