JudikaturOGH

RS0012598 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2024

Gem § 655 ABGB kommt es auf den wahren Willen des Erblassers an, der nicht ausschließlich durch die Dartuung seiner Gewohnheiten, sondern auch durch andere Umstände als Erkenntnismittel nachgewiesen werden kann.

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