2Ob170/23y—OGH Entscheidung
21. November 2023
…wahren Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Verfügung ( 2 Ob 151/18x mwN ; RS0012370 [T3]; vgl RS0012238 [T1, T2, T8]; vgl RS0012342 ; vgl RS0012598 ), der in ihrem Wortlaut zumindest angedeutet sein muss (vgl zur „Andeutungstheorie“: RS0012372 ). Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hat möglichst so zu erfolgen, dass…