JudikaturOGH

RS0002920 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1984

Einer vor dem Verteilungsverfahren vorgenommene Bewertung (§ 144 Abs 2 EO) des nach den Versteigerungsbedingungen in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmenden Ausgedinges kommt in Hinblick auf § 225 Abs 1, §§ 226, 227 EO keine bindende Wirkung für das Verteilungsverfahren zu, außerdem schon deshalb nicht, weil vorher der Ersteher noch gar nicht feststeht. Denn dieser ist - im Falle der Übernahme des Ausgedinges in Anrecnung auf das Meistbot - als nach den §§ 225 - 227 EO auf das Meistbot gewiesener Berechtigter dem Verfahren beizuziehen (Vgl Hell-Berger-Stix, 1453, EvBl 1965/292).

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