JudikaturOGH

RS0013073 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben ergeben.

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