JudikaturOGH

RS0029386 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2024

Keine Verspätung der Entlassungserklärung, wenn die Verzögerung dem Arbeitnehmer nur Gelegenheit geben soll, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund (durch eine nachträgliche Entschuldigung) zu beseitigen.

Rückverweise