RS0037913 – OGH Rechtssatz
Durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt. Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der USt ist davon jedoch nicht abhängig.
…UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt (6 Ob 211/12s, RIS Justiz RS0037913). Nach der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung geltenden Fassung des § 11 Abs 1 UStG musste bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 EUR überstieg…
…mwN). 2. Durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt (RIS Justiz RS0037913). Die sich aus § 11 Abs 1 UStG für den liefernden Unternehmer ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung hat zivilrechtlichen Charakter. Die Frage…
…den liefernden Unternehmer ergebende (Neben- [7 Ob 568/83 = EvBl 1983/148; RIS-Justiz RS0020074])Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung zivilrechtlichen Charakter (RIS-Justiz RS0045702, RS0037913); sie ist also vor den ordentlichen Gerichten durchzusetzen (W. Arnold, Zivilrechtliche Überlegungen zum Vorsteuerabzug, GesRZ 1990, 22; Dipplinger/Wiesinger, Klage auf Ausstellung einer Umsatzsteuerrechnung - Durchsetzung…
…entrichten. [2] Schon durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers eingeführt, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen (vgl RS0037913). Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der USt ist davon jedoch nicht abhängig ( RS0037913 ); ebenso wenig ändert etwa auch das Unterbleiben von Angaben nach § …
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