RS0022086 – OGH Rechtssatz
§ 1168a Satz 3 ABGB bringt die allgemeine Schutzpflicht und Sorgfaltspflicht des Schuldners (vertragliche Nebenpflicht) in der speziell auf den Werkvertrag zugeschnittenen Warnpflicht zum Ausdruck.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden