JudikaturOGH

RS0052009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1975

Der Schuldner des Liquidationsausgleichs ist nicht "Inhaber des Unternehmens" im Sinne des § 18 UWG, weil diese Qualifikation voraussetzt, daß der Betreffende das Unternehmen kraft eigenen Rechtes führt.

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