RS0013722 – OGH Rechtssatz
Stellt sich im Verfahren über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Antragsgegners nach § 835 ABGB vor dem Außerstreitrichter heraus, daß eine bindende Vereinbarung der Parteien vorliegt, so ist das gestellte Begehren nicht begründet und daher abzuweisen.