JudikaturOGH

RS0010681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 1975

Der nach § 364a ABGB auszugleichende Schaden muß nicht durch den Betrieb der Anlage entstanden sein; es genügt, daß ein Zusammenhang zwischen Eingriff und Betrieb der Anlage besteht.

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