JudikaturOGH

RS0008397 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1989

Klagt der Vermächtnisnehmer Erben darauf, sie hätten die Ausstellung einer Amtsbestätigung (§ 178 AußStrG) zu beantragen und in deren Ausstellung einzuwilligen, so bilden die Erben keine einheitliche Streitpartei.

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