JudikaturOGH

RS0081123 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1979

Unter dem Begriff der "Verteidigung" in § 150 Abs 1 VersVG ist auch die Abwehr einer Gegenforderung zu verstehen, die der Dritte in einem über Klage des Versicherungsnehmers gegen ihn anhängigen Zivilprozeß compensando einwendet.

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