JudikaturOGH

RS0092519 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2025

Für die strafrechtliche Relevanz einer Drohung genügt es, dass sie für den Bedrohten ernst gemeint scheint, gleichgültig, ob der Täter die Absicht oder die Möglichkeit hatte, seine Drohung zu verwirklichen.

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