2Ob205/23w—OGH Entscheidung
25. Oktober 2023
…entscheidend auf die – wenn auch nur vorübergehende – Einordnung in den Betrieb an ( RS0085264 ). Nach der Rechtsprechung sind die Beweggründe der Tätigkeit nicht maßgeblich ( RS0084197 ), weil eine in irgendeiner Weise vorhersehbare Abgrenzung zwischen Fällen, für die das Haftungsprivileg gilt, und solchen, für die das nicht der Fall ist, praktisch unmöglich…