JudikaturOGH

RS0022827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2014

Prozesskosten können Gegenstand eines Schadenersatzanspruches sein, wenn zwischen den Prozessparteien nicht nach den öffentlich - rechtlichen Verfahrensvorschriften zu erkennen ist, zum Beispiel wenn einer Partei Prozesskosten durch Verschulden eines Dritten verursacht wurden (SZ 34/34 ua).

Rückverweise