JudikaturOGH

RS0090601 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2010

Verwirklicht eine Tat eine fahrlässige Tötung nach dem § 80 StGB und fahrlässige Körperverletzung nach dem § 88 StGB, besteht Idealkonkurrenz; die Tatbestände fallen kumulativ zur Last.

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