RS0089004 – OGH Rechtssatz
Es ist heute jedem Kraftfahrzeuglenker geläufig, daß Zusammenstöße zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger wiederholt zu unberechenbaren Verletzungen des Fußgängers auch mit letalen Spätfolgen führen können; ein solcher Erfolg ist daher nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auf dem Sektor des Straßenverkehrs im Sinne des § 6 Abs 1 StGB vorhersehbar (hier: Weichteilverletzungen des Fußgängers, die später infolge unfallsbedingter Verstopfung der Lungenschlagader zum Tode führten).