JudikaturOGH

RS0041449 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Gleichgültig, ob eine Teilklage als solche ausdrücklich bezeichnet ist oder nicht, erstreckt sich die Rechtskraft des über die Teilklage ergehenden Urteiles nur auf den geltend gemachten Streitgegenstand und hindert nicht die Restklage.

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