RS0010267 – OGH Rechtssatz
In der ohne Einverständnis des Berechtigten und ohne Auftrag einer Behörde, somit eigenmächtig erfolgten Entfernung eines fremden Kraftfahrzeuges von seinem Standort ist eine Störung des Besitzes iS des § 339 ABGB und daher ein rechtswidriges Vorgehen zu erblicken.