JudikaturOGH

RS0010267 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 1980

In der ohne Einverständnis des Berechtigten und ohne Auftrag einer Behörde, somit eigenmächtig erfolgten Entfernung eines fremden Kraftfahrzeuges von seinem Standort ist eine Störung des Besitzes iS des § 339 ABGB und daher ein rechtswidriges Vorgehen zu erblicken.

Rückverweise