Als "Beteiligter" im Sinne des § 8 EKHG ist jeder zu verstehen, der wegen des Unfalles ersatzpflichtig werden kann, also neben dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch der Lenker.
Rückverweise
…EKHG (jedenfalls im Rahmen der Haftungshöchstgrenzen des § 15 EKHG) beide Unfallbeteiligten (dies ist sowohl der Halter als auch der Lenker eines Kraftfahrzeugs: RIS-Justiz RS0058173), im vorliegenden Fall also der Erstbeklagte sowie die Mutter der Klägerin, zur ungeteilten Hand für den ganzen Schaden haften. Das Berufungsgericht hat aus nicht nachvollziehbaren…