JudikaturOGH

RS0058173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Als "Beteiligter" im Sinne des § 8 EKHG ist jeder zu verstehen, der wegen des Unfalles ersatzpflichtig werden kann, also neben dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch der Lenker.

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