Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung.
Rückverweise
…daher in sinngemäßer Anwendung des § 427 Abs 2 zweiter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0054824 [T10] und RS0072282).…
…Delegierungsantrag in sinngemäßer Anwendung des § 427 Abs 2 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS-Justiz RS0054824 [T10] und RS0072282).…
…3 DSt abzubrechen ( Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek RAO 10 DSt § 1 Rz 16 f; RIS-Justiz RS0072282 [T14] = RS0054824 [T8]). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59 Abs …
…in sinngemäßer Anwendung des § 197 Abs 1 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (vgl RIS Justiz RS0054824 [T10] und RS0072282). [5] Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß der Vorsitzenden) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59…
…Rechtsanwaltsstands. Das Verfahren über seine Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats war daher in sinngemäßer Anwendung des § 197 StPO abzubrechen (RIS Justiz RS0072282; RS0054824; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 DSt § 77, S 954)…
…427 Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS-Justiz RS0072282, RS0054824; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 975). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf §…
…3 DSt abzubrechen ( Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek RAO 10 DSt § 1 Rz 16 f; RIS-Justiz RS0072282 [T14] = RS0054824 [T8]). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59 Abs …
…34 Abs 1 Z 3 RAO) ist ***** zwar nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer und unterliegt demgemäß nicht mehr deren standesrechtlichen Aufsicht (RIS Justiz RS0054824, RS0072282). Ein anhängiges Disziplinarverfahren wäre in einem solchen Fall zwar abzubrechen (2 Bkd 1/12 = AnwBl 2012/8326 [S 446]). Die…
…auch wenn es im Fall der Wiederaufnahme angesichts des vorliegenden Verzichts Dris. ***** auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu keiner Sachentscheidung mehr käme (RIS-Justiz RS0054824). Der Beschwerde war daher nicht Folge zu geben. 7. Bemerkt wird, dass der Disziplinarrat einen Kostenersatzausspruch nach § 390a Abs 2 StPO…
…427 Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282, RS0054824). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59 Abs 1…
…in sinngemäßer Anwendung des § 197 Abs 1 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (vgl RIS-Justiz RS0054824 [T10] und RS0072282).…
…in sinngemäßer Anwendung des § 197 Abs 1 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (vgl RIS Justiz RS0054824). [3] Die Zuständigkeit des Senats ( und nicht bloß des Vorsitzenden) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59 Abs 1…
…Beschwerde in sinngemäßer Anwendung des § 197 Abs 1 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0054824 [T14] und RS0072282).…
…427 Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282, RS0054824). [4] Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59 Abs …
…zum Verfahrenskostenersatz (§§ 38 Abs 2, 54 Abs 5 DSt) dient (vgl 20 Ds 4/17v sowie RIS Justiz RS0054824 [T13] und RS0072282 [T19]).…
…§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282 [T16 zur Senatszuständigkeit für die Entscheidung], RS0054824).…
…Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282 [T16], RS0054824 [T10]; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek RAO 9 DSt § 1 Rz 16).…
…427 Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282, RS0054824; Feil/Wenning , Anwaltsrecht 8 975). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf §…
…in sinngemäßer Anwendung des § 197 Abs 1 letzter Satz StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (vgl RIS Justiz RS0054824 [T10] und RS0072282). Die Zuständigkeit des Senats (und nicht bloß des Vorsitzenden allein) zur Entscheidung über die (vorläufige) Verfahrensbeendigung gründet sich auf § 59…
…427 Abs 2 zweiter Satz (§ 197 Abs 1) StPO iVm § 77 Abs 3 DSt abzubrechen (RIS Justiz RS0072282 , RS0054824 ; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 975). Diese Entscheidung ist ebenso wie eine gerichtliche Abbrechung des Strafverfahrens nach den bezeichneten Bestimmungen der StPO prozessleitender Natur (§ …