JudikaturOGH

RS0004795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2024

Auch ein bedingtes Recht kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden, aber doch nur insoweit, als bereits ein klagbarer Anspruch besteht und mit Klage geltende gemacht wird oder werden soll.

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