JudikaturOGH

RS0004194 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1975

Ein auf Begehren des Überweisungsgläubigers vom Exekutionsgericht erlassener Erlagsauftrag (§ 307 Abs 1 EO) gegenüber dem Drittschuldner ist kein Exekutionstitel, der Drittschuldner kann - unbeschadet seiner durch die Nichtbefolgung des Auftrages begründeten Schadenersatzpflicht - nur durch eine förmliche Klage zur Hinterlegung gezwungen werden.

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