JudikaturOGH

RS0004138 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1975

Die Hinterlegungsklage nach § 307 EO des Überweisungsgläubigers ist beim Arbeitsgericht anhängig zu machen, wenn die gepfändete und überwiesene Forderung einem Arbeitsverhältnis entspringt.

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