JudikaturOGH

RS0004095 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1975

Bei der Hinterlegungsklage ist außer den allgemeinen Erlagsvoraussetzungen des § 307 Abs 1 EO zu prüfen, ob die gepfändete und überwiesene Forderung zu Recht besteht, fällig ist und tatsächlich dem Verpflichteten und nicht etwa einem anderen Forderungsprätendenten zusteht.

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