JudikaturOGH

RS0000643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1975

Die auf § 307 gestützte Erlagsklage und Drittschuldnerklage nach § 308 EO sind keine Streitigkeiten iS § 17 Abs 2 EO. Die Entscheidungen in einem solchen Rechtsstreit sind für das Exekutionsverfahren in keiner Weise präjudiziell.

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