JudikaturOGH

RS0092138 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2024

"Allgemein begreiflich" bedeutet, dass die Ursache der Gemütsbewegung sittlich verständlich sein muss und nicht im Charakter des Täters oder in dessen verwerflichen Neigungen oder Leidenschaften, sondern lediglich in äußeren Umständen zu suchen ist.

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