Stillschweigender Verzicht des Versicherers auf die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch vorbehaltlose Gewährung von Rechtsschutz ausserhalb der Grenzen des § 158c VersVG trotz Kenntnis dieser Verletzung.
…aus, dass durch Auszahlung der Versicherungsleistung im Jahr 2012 auf den Einwand einer Obliegenheitsverletzung aufgrund verspäteter Schadensmeldung verzichtet wurde (vgl dazu etwa RIS-Justiz RS0106627; RS0017929). 2. Bei der Annahme eines schlüssigen Verzichts ist allerdings besondere Vorsicht geboten (RIS-Justiz RS0014420; RS0014190). Dies gilt auch für die Reichweite eines gegebenenfalls vorliegenden…
Rückverweise